ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Terminvereinbarungen:
    Die Übergabe der Terminkaution stellt hierbei einen Vertragsabschluss mit dem Kunden und dem gewünschten Tätowierer dar. Eine schriftliche Terminvereinbarung wird ausgehändigt.
    Eine Terminvereinbarung erfolgt nur in Verbindung mit einer Terminkaution.
    Diese beträgt 50,- ,150,-€, oder 50% des vereinbarten Preises. Terminkautionen können Online sowie vor Ort getätigt werden.
  2. Volljährigkeit:
    Kunden werden ab 16 Jahren tätowiert. Zum Tätowieren von Personen unter 18 Jahren benötigen wir eine Einverständniserklärung sowie eine Kopie des Personalausweises eines Erziehungsberechtigten. Zusätzlich muss zum Termin mindestens ein Erziehungsberechtigter zum Ausfüllen der Einverständniserklärung anwesend sein.
  3. Terminabsage:
    Telefonische Terminverschiebung bis spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn sind möglich.
    Werden Termine nach dieser Frist verschoben oder abgesagt, wird die geleistete Terminkaution komplett einbehalten und verfällt somit. Sollte ein neuer Termin seitens des Kunden angefordert werden, muss die Terminkaution wiederholt gezahlt werden. Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt oder verschoben kann der gesamte Tagessatz, oder der Preis des Tattoos, in Rechnung gestellt werden. Dasselbe gilt bei Nichterscheinen oder bei Erscheinen in nicht tätowierfähigem Zustand (siehe Punkt 8).
  4. Terminkaution/Gutschein/Rückerstattung:
    Auszahlungen in bar sind nicht möglich.
  5. Zahlungen:
    Die Zahlung erfolgt im Anschluss des Tätowierens. Wir behalten uns vor in Einzelfällen Vorkasse zu verlangen. Zahlungen können bar, mit Kredit- oder EC-Karte, oder via PayPal getätigt werden. Bei Zahlungen via PayPal wird eine Transfergebühr erhoben.
  6. Ausstehende Zahlungen:
    Werden Tattoos nicht komplett gezahlt, wird hierzu ein Inkassounternehmen für die Einhaltung meiner Rechte beauftragt.
  7. Preis des Tattoos:
    Der Preis des Tattoos kann nicht immer bei einem Besprechungstermin exakt festgelegt werden. Es wird nach Stundensatz von 150,-/Std gearbeitet Der genannte Preis stellt einen geschätzten Richtwert dar. Der Kunde hat kein Recht auf eine kostenlose Fertigstellung des Tattoos sollte der genannte Preis überschritten werden.
  8. Zustand und körperliche Verfassung:
    Bei Terminantritt dürfen folgende Punkte nicht eure Tätowierfähigkeit beeinflussen. Bei Zuwiderhandlungen können die vereinbarten Sitzungspreise voll in Rechnung gestellt werden. Des Weiteren verfällt auch die Terminkaution bei eurem Tätowierer.
    Nicht tätowierfähig:
    • Erkrankung die das Tätowieren ausschließen und verschwiegen wurden.
    • Unter Einfluss von Betäubungsmitteln Alkohol oder anderen Drogen
    • In unhygienischen Zustand, wie z.B. verschmutzte Kleidung oder erheblicher Schweißgeruch.
    • Unter Einfluss blutverdünnender Medikamente wie z.B. Aspirin, ASS, Marcumar, etc.
    • Unter Einfluss von Energydrinks
    • Unter Verwendung von Betäubungscremes.
    • Es liegt eine Schwangerschaft vor
    • Kunden mit Gerinnungsstörungen
    Die Beurteilung über den Zustand des Kunden wird jedem Tätowierer selbst überlassen.
  9. Wahrheitsgemäße Angaben:
    Sollten Krankheiten (gem. §7 IfSG) vorsätzlich verschwiegen worden sein wird gemäß §223 ff. StGB eine Strafanzeige gestellt. Allergien sind dem Tätowierer mitzuteilen.
  10. Abheilungsprobleme:
    Sollte es während der Abheilungsphase zu Problemen kommen, ist der Tätowierer unverzüglich zu kontaktieren. Sollte es zu Entzündungen, Vernarbung oder zur anderweitigen Verletzung des Tattoos kommen, die auf Nachlässigkeiten durch den Kunden zurück zu führen sind, wird keine Haftung übernommen. Eine Anleitung zur Tattoo-Pflege wird jedem Kunden ausgehändigt.
  11. Cover-Up Gewährleistung:
    Wir können nicht garantieren, dass ein Cover-Up Tattoo das zu covernde Tattoo nach der ersten Sitzung hundertprozentig überdeckt. Deshalb sind Cover-Ups von der generellen Nachstechregel ausgenommen.
    Es kann vorkommen, dass ein Cover-Up mehr Zeit in Anspruch nimmt, als vorher geplant. Dies kann einen höheren Kostenaufwand zur Folge haben.
  12. Kontrolltermin/Nachstechen:
    Zum Umfang eurer Tätowierung gehört auch ein eventuelles Nachstechen. Der Kunde hat einen Kontrolltermin ca. 4-6 Wochen bis, maximal 3 Monate nach dem Stechtermin wahrzunehmen. Dieser ist vorher vom Kunden telefonisch oder per Mail zu vereinbaren. Das Tattoo muss nach unserer Anleitung gepflegt und versorgt werden und abgeheilt sein. Die Beurteilung eines optimal gepflegten Tattoo liegt bei dem jeweiligen Tätowierer. Cover-Ups und Farbunterschiede zu alten Tattoos sind vom kostenlosen Nachstechen ausgenommen.
  13. Kleidung:
    Wir müssen darauf hinweisen, dass beim Tätowieren Kleidung und Mitbringsel verschmutzt werden können. Der Kunde hat hier keinen Anspruch auf Schadensersatz.
  14. Verschwiegenheitsklausel:
    Das Studio und der Tätowierer sind verpflichtet, alle Informationen, die während der Behandlung und Dienstleistung besprochen werden, geheim zu halten und vertraulich zu behandeln. Informationen werden als vertraulich eingestuft, wenn der Kunde dies zum Ausdruck bringt bzw. wenn dies aus dem Inhalt der Informationen zu folgern ist. Die Vertraulichkeit wird außer Kraft gesetzt, wenn dies von Rechtswegen entschieden wird und das Studio der Vertraulichkeitsklausel entbunden wird.
  15. Ablehnung von Kunden:
    Wir behalten uns das Recht vor Kunden unbegründet abzulehnen.
  16. Gasttätowierer:
    Termine und Zahlungen mit Gasttätowierern werden ausschließlich über das Studio vereinbart. Nachstechtermine sind beim jeweiligen Gast zu vereinbaren. Das Studio übernimmt keinerlei Verantwortung über Ausführung und Qualität des Tattoos. Reklamationen sind mit dem Gasttätowierer zu besprechen.
  17. Haftungsausschluss:Weiter ist der Kunde darüber aufgeklärt, dass das Tattoo eine Körperverletzung im Sinne der §§223 ff. StGB darstellt. Der Kunde willigt, entsprechend §226 a StGB, ausdrücklich in diese Körperverletzung ein.