Title: AGB
Author: RegioHelden
Published: 9. August 2022
Last modified: 7. Februar 2024

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# ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 1.  Terminvereinbarungen:
     Die Übergabe der Terminkaution stellt hierbei einen Vertragsabschluss
     mit dem Kunden und dem gewünschten Tätowierer dar. Eine schriftliche Terminvereinbarung
     wird ausgehändigt.Eine Terminvereinbarung erfolgt nur in Verbindung mit einer 
     Terminkaution.Diese beträgt 50,- ,150,-€, oder 50% des vereinbarten Preises. Terminkautionen
     können Online sowie vor Ort getätigt werden.
 2.  Volljährigkeit:
     Kunden werden ab 16 Jahren tätowiert. Zum Tätowieren von Personen
     unter 18 Jahren benötigen wir eine Einverständniserklärung sowie eine Kopie des
     Personalausweises eines Erziehungsberechtigten. Zusätzlich muss zum Termin mindestens
     ein Erziehungsberechtigter zum Ausfüllen der Einverständniserklärung anwesend 
     sein.
 3.  Terminabsage:
     Telefonische Terminverschiebung bis spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn
     sind möglich.Werden Termine nach dieser Frist verschoben oder abgesagt, wird die
     geleistete Terminkaution komplett einbehalten und verfällt somit. Sollte ein neuer
     Termin seitens des Kunden angefordert werden, muss die Terminkaution wiederholt
     gezahlt werden. Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt
     oder verschoben kann der gesamte Tagessatz, oder der Preis des Tattoos, in Rechnung
     gestellt werden. Dasselbe gilt bei Nichterscheinen oder bei Erscheinen in nicht
     tätowierfähigem Zustand (siehe Punkt 8).
 4.  Terminkaution/Gutschein/Rückerstattung:
     Auszahlungen in bar sind nicht möglich.
 5.  Zahlungen:
     Die Zahlung erfolgt im Anschluss des Tätowierens. Wir behalten uns 
     vor in Einzelfällen Vorkasse zu verlangen. Zahlungen können bar, mit Kredit- oder
     EC-Karte, oder via PayPal getätigt werden. Bei Zahlungen via PayPal wird eine 
     Transfergebühr erhoben.
 6.  Ausstehende Zahlungen:
     Werden Tattoos nicht komplett gezahlt, wird hierzu ein 
     Inkassounternehmen für die Einhaltung meiner Rechte beauftragt.
 7.  Preis des Tattoos:
     Der Preis des Tattoos kann nicht immer bei einem Besprechungstermin
     exakt festgelegt werden. Es wird nach Stundensatz von 150,-/Std gearbeitet Der
     genannte Preis stellt einen geschätzten Richtwert dar. Der Kunde hat kein Recht
     auf eine kostenlose Fertigstellung des Tattoos sollte der genannte Preis überschritten
     werden.
 8.  Zustand und körperliche Verfassung:
     Bei Terminantritt dürfen folgende Punkte nicht
     eure Tätowierfähigkeit beeinflussen. Bei Zuwiderhandlungen können die vereinbarten
     Sitzungspreise voll in Rechnung gestellt werden. Des Weiteren verfällt auch die
     Terminkaution bei eurem Tätowierer.Nicht tätowierfähig:
 9.   * Erkrankung die das Tätowieren ausschließen und verschwiegen wurden.
      * Unter Einfluss von Betäubungsmitteln Alkohol oder anderen Drogen
      * In unhygienischen Zustand, wie z.B. verschmutzte Kleidung oder erheblicher 
        Schweißgeruch.
      * Unter Einfluss blutverdünnender Medikamente wie z.B. Aspirin, ASS, Marcumar,
        etc.
      * Unter Einfluss von Energydrinks
      * Unter Verwendung von Betäubungscremes.
      * Es liegt eine Schwangerschaft vor
      * Kunden mit Gerinnungsstörungen
 10. Die Beurteilung über den Zustand des Kunden wird jedem Tätowierer selbst überlassen.
 11. Wahrheitsgemäße Angaben:
     Sollten Krankheiten (gem. §7 IfSG) vorsätzlich verschwiegen
     worden sein wird gemäß §223 ff. StGB eine Strafanzeige gestellt. Allergien sind
     dem Tätowierer mitzuteilen.
 12. Abheilungsprobleme:
     Sollte es während der Abheilungsphase zu Problemen kommen,
     ist der Tätowierer unverzüglich zu kontaktieren. Sollte es zu Entzündungen, Vernarbung
     oder zur anderweitigen Verletzung des Tattoos kommen, die auf Nachlässigkeiten
     durch den Kunden zurück zu führen sind, wird keine Haftung übernommen. Eine Anleitung
     zur Tattoo-Pflege wird jedem Kunden ausgehändigt.
 13. Cover-Up Gewährleistung:
     Wir können nicht garantieren, dass ein Cover-Up Tattoo
     das zu covernde Tattoo nach der ersten Sitzung hundertprozentig überdeckt. Deshalb
     sind Cover-Ups von der generellen Nachstechregel ausgenommen.Es kann vorkommen,
     dass ein Cover-Up mehr Zeit in Anspruch nimmt, als vorher geplant. Dies kann einen
     höheren Kostenaufwand zur Folge haben.
 14. Kontrolltermin/Nachstechen:
     Zum Umfang eurer Tätowierung gehört auch ein eventuelles
     Nachstechen. Der Kunde hat einen Kontrolltermin ca. 4-6 Wochen bis, maximal 3 
     Monate nach dem Stechtermin wahrzunehmen. Dieser ist vorher vom Kunden telefonisch
     oder per Mail zu vereinbaren. Das Tattoo muss nach unserer Anleitung gepflegt 
     und versorgt werden und abgeheilt sein. Die Beurteilung eines optimal gepflegten
     Tattoo liegt bei dem jeweiligen Tätowierer. Cover-Ups und Farbunterschiede zu 
     alten Tattoos sind vom kostenlosen Nachstechen ausgenommen.
 15. Kleidung:
     Wir müssen darauf hinweisen, dass beim Tätowieren Kleidung und Mitbringsel
     verschmutzt werden können. Der Kunde hat hier keinen Anspruch auf Schadensersatz.
 16. Verschwiegenheitsklausel:
     Das Studio und der Tätowierer sind verpflichtet, alle
     Informationen, die während der Behandlung und Dienstleistung besprochen werden,
     geheim zu halten und vertraulich zu behandeln. Informationen werden als vertraulich
     eingestuft, wenn der Kunde dies zum Ausdruck bringt bzw. wenn dies aus dem Inhalt
     der Informationen zu folgern ist. Die Vertraulichkeit wird außer Kraft gesetzt,
     wenn dies von Rechtswegen entschieden wird und das Studio der Vertraulichkeitsklausel
     entbunden wird.
 17. Ablehnung von Kunden:
     Wir behalten uns das Recht vor Kunden unbegründet abzulehnen.
 18. Gasttätowierer:
     Termine und Zahlungen mit Gasttätowierern werden ausschließlich
     über das Studio vereinbart. Nachstechtermine sind beim jeweiligen Gast zu vereinbaren.
     Das Studio übernimmt keinerlei Verantwortung über Ausführung und Qualität des 
     Tattoos. Reklamationen sind mit dem Gasttätowierer zu besprechen.
 19. Haftungsausschluss:Weiter ist der Kunde darüber aufgeklärt, dass das Tattoo eine
     Körperverletzung im Sinne der §§223 ff. StGB darstellt. Der Kunde willigt, entsprechend§
     226 a StGB, ausdrücklich in diese Körperverletzung ein.